Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Meine Angebotstätigkeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist freibleibend. Ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. 2. Der Empfänger hat alle Angebote und Mitteilungen vertraulich zu behandeln. Jede Weitergabe meines Angebots und/oder dessen Inhalts an Dritte, die zu einem Vertragsabschluß über das von mir nachgewiesene Objekt führt, verpflichtet den Empfänger zur Zahlung der nachstehend in Ziff. 6 genannten Provision. 3. Ich nehme keine Vermögenswerte (insbesondere keine Geldleistungen) entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten bzw. Vermieter und Mieter dienen. 4. Die von mir nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages gilt als dem Empfänger unbekannt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen Widerspruch erhebt. Mit dem Widerspruch sind die übersandten oder übergebenen Unterlagen zurückzugeben mit der Angabe, wie und zu welchen Zeitpunkt anderweitig Kenntnis erlangt wurde. Spätere Widersprüche brauche ich nicht gegen mich gelten zu lassen. 5. Hinsichtlich des Objektes bin ich mit meinen Angaben auf Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherrn, Bauträger und Behörden sowie etwaiger sonstiger Dritter angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich deshalb keine Gewähr und für eine behauptete Bonität keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Zeichnungen, Berechnungen oder Planunterlagen, die mir von dem vorgenannten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden. 6. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger beim Erwerb durch ihn, einen Verwandten oder Lebenspartner eine Provision von 3,57 % (incl. Mehrwertsteuer) aus dem Kaufpreis. Bei Anmietung von Wohnraum beträgt die Provision 2,38 Monatsmieten, bei gewerblichen oder gemischten Miet- oder Pachtobjekten 3,57 Monatsmieten (jeweils incl. Mehrwertsteuer), wobei bei der Provisionsberechnung Betriebskostenpauschalen oder -vorauszahlungen nicht mitgerechnet werden. Liegt der Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften über dem Kaufpreis oder der Miete/Pacht, so ist dieser Wert für die Provisionsberechnung maßgebend. Ich bin mangels anderer Absprache berechtigt, ggfs. auch von der anderen Seite eine Provision zu verlangen. Die Provision ist beim Abschluß eines notariellen Kaufvertrages bzw. bei Abschluß eines Miet- oder Pachtvertrages fällig. Besondere Hinweise für die Internet-Homepage: |
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